HR & Recht in der Gastronomie: Was Gastrobetriebe in der Schweiz wissen müssen
- Angie
- vor 6 Tagen
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„Ich dachte, der Vertrag passt so…“
Luca, Betreiber eines kleinen Cafés in Zürich, war stolz auf sein wachsendes Team. Doch als ein ehemaliger Aushilfsmitarbeiter rückwirkend Ferienauszahlung und Nachtzuschläge verlangte, wurde ihm klar: Ein lockerer Umgang mit HR und Recht kann teuer werden.
Wie viele Gastronom*innen hatte Luca beim Thema Personal vor allem den Alltag im Kopf – Schichten planen, neue Leute finden, motivieren. Doch rechtliche Grundlagen sind im Schweizer Gastgewerbe kein Nice-to-have, sondern Pflicht.
Der L-GAV – das Fundament des Arbeitsrechts in der Gastronomie
Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) für das Gastgewerbe ist für die allermeisten Betriebe in der Schweiz zwingend. Er regelt unter anderem:
Mindestlöhne je nach Funktion und Ausbildung
Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden
Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit
Ferienanspruch & Feiertage
Kündigungsfristen
Sozialversicherungsbeiträge und Weiterbildungsfonds
Tipp: Prüfe mindestens einmal jährlich, ob deine Arbeitsverträge noch L-GAV-konform sind. Besonders bei Löhnen, Arbeitszeiten und befristeten Einsätzen schleichen sich schnell Fehler ein.
Arbeitsverträge: Mehr als ein Blatt Papier
Ein mündlicher Vertrag ist zwar gültig – aber im Streitfall nicht beweisbar. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sollte mindestens enthalten:
Arbeitsbeginn & -dauer (befristet oder unbefristet)
Funktion & Lohn (inkl. 13. Monatslohn?)
Wochenarbeitszeit & Einsatzzeiten
Verweis auf den L-GAV
Probezeitregelung
Kündigungsfrist
Best Practice: Verwende Musterverträge vom Branchenverband oder einem Treuhandpartner – aber passe sie auf deinen Betrieb an.
Sozialversicherungen: Pflicht und Verantwortung
Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss sich um folgende Sozialversicherungen kümmern:
AHV/IV/EO/ALV
Berufliche Vorsorge (BVG) ab CHF 22'680 Jahreslohn
Unfallversicherung (UVG)
Krankentaggeldversicherung (KTG)
Tipp: Kläre bei jeder Anstellung ab, ob alle Versicherungen korrekt angemeldet sind – auch bei Teilzeitkräften und Aushilfen. Fehler hier können rückwirkende Beiträge und hohe Bussen zur Folge haben.
Personalführung mit Weitblick: Rechtssicher UND menschlich
Gutes HR-Management verbindet rechtliche Sicherheit mit klarer Kommunikation. Wer von Anfang an transparent ist, spart sich später Diskussionen:
Führe bei jeder Einstellung ein strukturiertes Einführungsgespräch.
Dokumentiere mündliche Absprachen schriftlich (auch per Mail).
Halte regelmässig Mitarbeitergespräche ab – nicht nur bei Problemen.
Nutze digitale Tools zur Zeiterfassung und Lohnabrechnung.
Risiken vermeiden: 3 häufige Stolpersteine
❌ Schwarzarbeit: Auch gut gemeinte „Schnupperwochen“ ohne Vertrag können teuer werden.
❌ Lohn unter Mindeststandard: Auch bei Jugendlichen oder Praktikant*innen gelten Mindestlöhne laut L-GAV.
❌ Fehlende Arbeitszeiterfassung: Pflicht für alle – egal ob Festangestellte oder Aushilfe.
Fazit: Rechtliches Wissen ist wirtschaftlicher Schutz
Tipp: Nutze branchenspezifische HR-Checklisten oder Weiterbildungstools, um dich und dein Team rechtlich fit zu machen. Der Aufwand lohnt sich – versprochen.

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