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HR & Recht in der Gastronomie: Was Gastrobetriebe in der Schweiz wissen müssen

  • Autorenbild: Angie
    Angie
  • vor 6 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

„Ich dachte, der Vertrag passt so…“

Luca, Betreiber eines kleinen Cafés in Zürich, war stolz auf sein wachsendes Team. Doch als ein ehemaliger Aushilfsmitarbeiter rückwirkend Ferienauszahlung und Nachtzuschläge verlangte, wurde ihm klar: Ein lockerer Umgang mit HR und Recht kann teuer werden.


Wie viele Gastronom*innen hatte Luca beim Thema Personal vor allem den Alltag im Kopf – Schichten planen, neue Leute finden, motivieren. Doch rechtliche Grundlagen sind im Schweizer Gastgewerbe kein Nice-to-have, sondern Pflicht.



Der L-GAV – das Fundament des Arbeitsrechts in der Gastronomie


Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) für das Gastgewerbe ist für die allermeisten Betriebe in der Schweiz zwingend. Er regelt unter anderem:


  • Mindestlöhne je nach Funktion und Ausbildung

  • Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden

  • Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit

  • Ferienanspruch & Feiertage

  • Kündigungsfristen

  • Sozialversicherungsbeiträge und Weiterbildungsfonds


Tipp: Prüfe mindestens einmal jährlich, ob deine Arbeitsverträge noch L-GAV-konform sind. Besonders bei Löhnen, Arbeitszeiten und befristeten Einsätzen schleichen sich schnell Fehler ein.




Arbeitsverträge: Mehr als ein Blatt Papier

Ein mündlicher Vertrag ist zwar gültig – aber im Streitfall nicht beweisbar. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sollte mindestens enthalten:

  • Arbeitsbeginn & -dauer (befristet oder unbefristet)

  • Funktion & Lohn (inkl. 13. Monatslohn?)

  • Wochenarbeitszeit & Einsatzzeiten

  • Verweis auf den L-GAV

  • Probezeitregelung

  • Kündigungsfrist

Best Practice: Verwende Musterverträge vom Branchenverband oder einem Treuhandpartner – aber passe sie auf deinen Betrieb an.





Sozialversicherungen: Pflicht und Verantwortung


Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss sich um folgende Sozialversicherungen kümmern:

  • AHV/IV/EO/ALV

  • Berufliche Vorsorge (BVG) ab CHF 22'680 Jahreslohn

  • Unfallversicherung (UVG)

  • Krankentaggeldversicherung (KTG)


Tipp: Kläre bei jeder Anstellung ab, ob alle Versicherungen korrekt angemeldet sind – auch bei Teilzeitkräften und Aushilfen. Fehler hier können rückwirkende Beiträge und hohe Bussen zur Folge haben.



Personalführung mit Weitblick: Rechtssicher UND menschlich


Gutes HR-Management verbindet rechtliche Sicherheit mit klarer Kommunikation. Wer von Anfang an transparent ist, spart sich später Diskussionen:

  • Führe bei jeder Einstellung ein strukturiertes Einführungsgespräch.

  • Dokumentiere mündliche Absprachen schriftlich (auch per Mail).

  • Halte regelmässig Mitarbeitergespräche ab – nicht nur bei Problemen.

  • Nutze digitale Tools zur Zeiterfassung und Lohnabrechnung.



Risiken vermeiden: 3 häufige Stolpersteine


❌ Schwarzarbeit: Auch gut gemeinte „Schnupperwochen“ ohne Vertrag können teuer werden.


❌ Lohn unter Mindeststandard: Auch bei Jugendlichen oder Praktikant*innen gelten Mindestlöhne laut L-GAV.


❌ Fehlende Arbeitszeiterfassung: Pflicht für alle – egal ob Festangestellte oder Aushilfe.




Fazit: Rechtliches Wissen ist wirtschaftlicher Schutz

Tipp: Nutze branchenspezifische HR-Checklisten oder Weiterbildungstools, um dich und dein Team rechtlich fit zu machen. Der Aufwand lohnt sich – versprochen.


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